Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO)
Antrag auf Straßenplatzbenutzung.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Einholung der Anordnung (Genehmigung) zur Einrichtung einer Arbeitsstelle und Ausnahmegenehmigung zur Straßenplatzbenutzung bzw. verkehrsrechtlichen Anordung zur Durchführung ihrer Baumaßnahmen/ Veranstaltungen auf öffentlicher Verkehrsfläche.
Für den Antrag auf Strassenplatzbenutzung in Stuttgart ist eine Baufirma als Antragsteller und zwei Verantwortliche für die Verkehrssicherung (mit MVAS-Nachweis) zu benennen - außerdem ist ein Verkehrszeichenplan je Baustufe (BS) bzw. Bauabschnitt (BA) einzureichen. Straßenverkehrsbehörden anderer Städte Deutschlands stellen ähnliche Anforderungen.
Entspricht der Verkehrszeichenplan (z.B. von uns individuell auf ihr Vorhaben angepasste VZ-Pläne) den Anforderungen, erteilt die Behörde die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) und Sie können ihre Baustelleneinrichtung nach Plan verkehrsabsichern.

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