Verkehrszeichenplan Fellbach
Für den Antrag zur Verkehrsrechtlichen Anordnung für die Sicherung der Arbeitsstelle gemäß § 45 StVO / RSA bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde erstelle ich den passenden Verkehrszeichenplan für die Beschilderung der Baustellenabsicherung.
Beispiel unten: Gehwegsperrung und einseitige Fahrbahnsperrung in verkehrsberuhigter Straße (z.B. Zone 30). Die Passanten überqueren die Fahrbahn an der Sperrung - ohne Lichtsignalanlage (Ampel) oder provisorischem Zebrastreifen.
Für den Straßenverkehr gilt die Regelung: Vorfahrt hat derjenige, dessen Fahrstreifen nicht behindert ist. (Hier noch durch künftig nicht mehr anordnungfähigen VZ #208 und VZ #308 beschildert - es sei denn die Vorfahrt wird genau entgegen geregelt - der abfließende Verkehr sollte bevorzugt werden).
Die Restbreite der Fahrbahn muß den entsprechenden Anforderungen der Behörden für Müllabfuhr-, Polizei-, Feuerwehr- und Notarzteinsätze eingehalten werden. Die Einschränkungen der Parkmöglichkeiten für Anwohner sind möglichst gering zu halten.

Verkehrszeichenplan erstellen lassen
Für Ihren Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) und/oder einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO zur Straßenbenutzung für Arbeits-/Baustellen bin ich ihr zuverlässiger Partner für die Erstellung qualifizierter Verkehrszeichenpläne zur Durchführung ihrer Baumaßnahmen.